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Zeitungsartikel dürfen nicht veröffentlicht werden!

 
Hier hatten wir bis vor kurzem mehr als 200 Zeitungsartikel veröffentlicht, die über HILFT-Projekte über den gesamten Zeitraum von 1990 bis 2005 berichten. Leider wurde uns das untersagt, es sei denn, wir zahlen für jeden einzelnen Artikel 20,00 Euro (zumindest für die der Tageszeitungen der Rhein Main Presse, darunter auch die Mainzer Allgemeine Zeitung). Diese rund 4.000 Euro können, dürfen und wollen wir als gemeinnützige Organisation nicht für solche Zwecke verwenden. Um juristische Schritte gegen HILFT und/oder meine Person von Seiten der Presse zu vermeiden, haben wir sie sicherheitshalber von der
HILFT-Page genommen, von den ausländischen Seiten abgesehen > Auslandsartikel

Die einzelnen Artikel können Sie dem Presseverzeichnis und dem Pressebildverzeichnis entnehmen. Wir lassen Ihnen auf Wunsch die gewünschten Artikel per E-Mail oder Fax zukommen - anders wäre es ja auch zu schön gewesen. Hier gehen mir plötzlich einige Zitate von Curt Goetz durch den Kopf. Warum das wohl so ist...?

Dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen entnehmen Sie bitte dem Schreiben von Frau Birgit Blum von der Rhein Main Multimedia GmbH.

Kurt Assmuss
hilft  ev

Sehr geehrter Herr Assmuss,

es freut uns, dass die Nachrichten der Tageszeitungen der Rhein Main Presse bei Ihnen auf so reges Interesse stoßen.

Nur ist es so, dass unsere Artikel grundsätzlich nicht kopiert oder eingescannt auf fremden Websites übernommen werden dürfen. Eine 1:1-Übernahme ist grundsätzlich kostenpflichtig, die Verlinkung selbstverständlich kostenlos.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Artikelübernahme:

  • die kostenpflichtige 1:1-Übernahme durch Erwerb des Artikelnutzungsrechts

  • die kostenlose Artikelverlinkung.
     

Das Nutzungsrecht kostet pro Artikel pauschal 20 € (netto). Damit verbunden ist das Recht, einen Artikel auf einer namentlich vereinbarten Website zeitlich unbegrenzt darzustellen. Wir könnten Ihnen den Artikel als pdf zur Verfügung stellen (1:1-Wiedergabe des Zeitungsartikels).

Die Artikelverlinkung auf der Website http://www.hilft.de/ gestatten wir Ihnen bis auf Widerruf auf folgende Art:

  • Nennung der Quelle und Erscheinungsdatum

  • Titel (evtl. Untertitel)

  • Link
     

Linkart: Unter dem Wort "mehr" soll dann ein direkter Link zum jeweiligen Artikel erfolgen. Dabei muss sich aber ein neues Fenster öffnen, also auf keinen Fall unsere Sites in Ihrem Frameset öffnen. An geeigneter Stelle platzieren Sie bitte einen Genehmigungshinweis (z.B. Die Artikelverlinkung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG).

Abbildungsbeispiel:

Allgemeine Zeitung vom 16.11.2005
Vu Duc Huy Bu wartet auf Hilfe
Der Finther Verein HILFT engagiert sich wieder für ein krankes Kind   … --> mehr
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=2157526

Bitte beachten Sie, dass Links zeitlich nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen
(ich empfehle eine jährliche Überprüfung).

Für eigene Recherchen nutzen Sie bitte unser Archivsuche http://www.rhein-main-presse.de/archiv/index_rmp_archiv.php3.

Bitte lassen Sie mich wissen, wie Sie künftig verfahren werden.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Birgit Blum

Rhein Main Multimedia GmbH
Erich-Dombrowski-Str. 2
D-55127 Mainz

Fon: +49-(0)6131/48-4175
Fax: +49-(0)6131/48-5054175
mailto: birgit.blum@vrm.de
http://www.rhein-main-multimedia.de

PS: Für alle Fragen rund um die digitale Wiedergabe von Artikeln aus der Tageszeitungslandschaft der Rhein Main Presse http://www.rhein-main-presse.de/ sind wir, die Rhein Main Multimedia, Ihr Ansprechpartner.